Welpen vom Züchter

Züchter der Markiesjevereniging haben bei Ihren Welpen ebenfalls einige „Grundvoraussetzungen“ zu erfüllen, welche sich ebenfalls in den Regeln der Vereniging finden lassen.

So sind die Züchter verpflichtet, eine Wurfabnahme durch die Zuchtkommission durchzuführen. Bei dieser sind die Welpen in der Regel zwischen 6 und 7,5 Wochen alt. Vor der Wurfabnahme dürfen die Welpen nicht an die neuen Welpenbesitzer abgegeben werden.

Die Welpen werden ordnungsgemäß und altersgerecht entwurmt und geimpft. Dies hat der Züchter zu gewährleisten und ist in dem Heimtierausweis, den jeder Welpe erhält, von einem Tierarzt zu dokumentieren.

Auch ist jeder Welpe mit einem ID-Transponder (Chip) zu versehen.

Es dürfen keine kranken oder sich in ärztlicher Untersuchung befindende Welpen abgegeben werden.

Der Züchter organisiert die Eintragung der Welpen ins Stammbuch/Register. Die Welpen erhalten eine Registernummer, welche unter anderem auch durch den Abstammungsnachweis, auch Ahnentafel genannt, für den Welpenkäufer dokumentiert ist, welche dieser mit dem Welpen erhält.

Ebenso erhält der zukünftige Welpenbesitzer eine DNA-Abstammungsanalyse.

Welpen dürfen in den Niederlanden nicht früher als im Alter von 7,5 Wochen abgegeben werden.
HINWEIS: Möchte man einen Welpen aus den Niederlanden adoptieren, so sind die aktuellen Einfuhrbestimmungen zu berücksichtigen. So ist eine gültige Tollwutimpfung verpflichtend. Diese kann im Alter von frühestens 12 Wochen mit einer Inkubationszeit von 21 Tagen erfolgen. Somit ist ein Welpe erst mit 15 Wochen ausreisefertig.

 

Natürlich sollte jeder Züchter darüber hinaus seinen Anspruch sehr hoch setzen, um seine Welpen in den ersten Wochen bestmöglichst zu versorgen und zu sozialisieren, um gesunde und wesenstarke Welpen in ihr zukünftiges Leben bei lieben Familien zu entlassen.