Durch die nationale Anerkennung der Markiesjes in den Niederlanden, sind die Zuchtregeln der Markiesjesvereniging bislang die einzig offiziellen.
Es folgt eine grobe Zusammenfassung der Zuchtregeln der Markiesjevereiniging. Übersetzt wurde diese aus der Fassung, welche am 25.03.2017 beschlossen und am 01.10.2017 im Kraft getreten ist.
Die genauen Zuchtregeln finden Sie auf der Internetseite der Markiejsesvereniging.
Zusätzlich richten sich die Zuchtbedingungen ebenso an die Grundlagen des Raad van Beheers. Der Raad van Beheer ist der kynologische Dachverband, vergleichbar mit dem deutschen VDH (Verein für das deutsche Hundewesen). Ebenso erfolgt die Eintragung eines Wurfes in das vom Raad van Beheer geführten Stammbuch (NHSB) nach dessen Regeln.
Zuchthunde:
Eine Hündin darf nicht von ihrem Großvater, ihrem Vater, ihrem Bruder, ihrem Sohn oder ihrem Enkel gedeckt werden, ebenso sind Halbbruder/Halbschwester-Kombinationen nicht erlaubt
Eine wiederholte Elternkombination ist nicht erlaubt, außer der vorherige Wurf besteht nur aus einem oder zwei Welpen, es sind keine oder nur wenige Nachkömmlinge in der Zucht einsetzbar oder die erneute Verpaarung ist von der Gesundheitskommission für die Gesundheitsforschung wünschenswert
Zuchthunde müssen zum Zeitpunkt des Deckaktes mindestens 18 Monate alt sein.
Hündinnen dürfen für ihren ersten Wurf nicht älter als 6, für ihren letzten Wurf nicht älter als 8 Jahre sein.
Es gilt eine maximale Anzahl von 5 Würfe pro Hund (für Hündinnen wie Rüden), dabei gibt es für Rüden keine zeitliche Vorgabe, wie viele Würfe dieser in einem Kalenderjahr haben darf. Bei Hündinnen müssen zwischen den Würfen mindestens 12 Monate liegen.
Rüden müssen zwei vollständig entwickelte Hoden haben.
Weiter Anzahl von Würfen für Rüden, sowie die Verwendung von eingefrorenem Sperma muss in Absprache mit der Zuchtkommission erfolgen.
Gesundheit / Gesundheitsuntersuchungen:
Die Elterntiere müssen vor der Deckung von geeigneten Fachleuten untersucht werden.
Patella Luxation:
Ab dem Alter von 12 Monate ist die Untersuchung auf Patella Luxation verpflichtend. Die Untersuchung muss nach dem „Meutstege-Protokoll“ durch einen dafür anerkannten Spezialisten durchgeführt werden.
Hunde, die PL-frei sind, dürfen an der Zucht teilnehmen. Hunde, mit PL-Grad = 1 dürfen nur mit PL-freien Hunden verpaart werden.
ECVO-Augenuntersuchung:
Ebenso müssen die Elterntiere eine gültige ECVO-Augenuntersuchungsbericht haben. Die (erste) ECVO-Augenuntersuchung findet im Alter von mindestens 18 Monaten statt und hat eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr.
Paroxymale Dyskinesie:
Es gibt einen obligatorischen DNA-Test für paroxysmale Dyskinesien (PD) bei Hunden, die nicht aus zwei PD-freien Eltern stammen (bestimmt mit einem PD-DNA-Test).
Hunde, die als homozygot frei eingestuft wurden, dürfen an der Zucht teilnehmen.
Hunde, die als „heterozygote Träger“ eingestuft wurden, dürfen nur mit „homozygot frei“ eingestuften Hunden verpaart werden.
pcrd-PRA:
Es gibt einen obligatorischen prcd-PRA-DNA-Test für Hunde, die nicht aus zwei prcd-PRA-freien Eltern stammen (bestimmt unter Verwendung eines prcd-PRA-DNA-Tests).
Nur in Ausnahmefällen darf mit betroffenen Hunden gezüchtet werden. Diese Entscheidung trifft der Vorstand mit Gutachten der Gesundheitskommission.
Epilepsie:
Es ist nicht erlaubt, mit Hunden, die an Epilepsie leiden, zu züchten. Bei Verdacht auf Epilepsie muss zunächst eine von einem Spezialisten erstellte Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden. Wird Epilepsie erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt, dürfen die Nachkommen und Wurfgeschwister der Betroffenen erst nach dem 36. Lebensmonat eingesetzt werden.
Katarakt:
Es ist nicht erlaubt, mit Hunden, die an Katarakt leiden, zu züchten.
Von der Zucht ausgeschlossene Fehler:
Besteht einer oder mehrere der folgenden Fehler, sind diese Hunde von der Zucht ausgeschlossen.
– Monorchid oder Cryptorchid (beim Rüden)
– Ernsthaft abweichendes Verhalten
– Ein Knickschwanz
– Ein Schwanz, der kürzer ist als die zulässige Verkürzung von 5 cm über dem Sprunggelenk
– Schwanzlosigkeit
– Starke Abweichungen vom Rassentyp
Verhalten, Fitness und Ausstellungsbesuche:
Beide Elternteile müssen die Charakteranforderungen erfüllen, die im Rassestandard beschrieben sind.
Ein obligatorischer Verhaltenstest ist für diese Rasse nicht anwendbar.
Bei Verwendung eines ausländischen Rüden sind die vom Kuratorium im Einvernehmen mit dem Zuchtverein festgelegten Regeln in der Zuchtordnung des Vereins schriftlich festgelegt.
Ein obligatorischer Eignungstest ist für diese Rasse nicht anwendbar.
Die Teilnahme an Ausstellungen ist nicht obligatorisch.
Zuchteignung:
Beide Eltern müssen mindestens einmal an einer vom Zuchtverein organisierten Zuchttauglichkeitsprüfung teilgenommen haben und mindestens die Qualifikation „für die Zucht geeignet“ erworben haben.